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Warum Sie sich für Quam® entscheiden sollten

„Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Durch finanzielle Zuschüsse sollen entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetrieben und freien Berufen – angeregt werden. Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen mit Zuschüssen von insgesamt 203 Millionen Euro. Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ läuft bis Ende 2023, bis Ende 2020 stehen 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Digitale Kompetenzen und eine digital geschulte Belegschaft sind ein entscheidender Faktor für den unternehmerischen Erfolg

Die Förderung beantragen können Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Voraussetzungen & Laufzeit

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser muss ...

  • das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschreiben,
  • die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutern,
  • den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und
  • die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen, zeigen
  • beispielhaft darlegen, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird,
  • wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt,
  • wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt
  • und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem muss das Unternehmen die Verwendung der Fördermittel nachweisen können, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt. Das Vorhaben darf zudem zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben und muss nach Bewilligung innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.

Das Antragsstellungstool wird am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen. Der Antrag kann hier gestellt werden: www.digitaljetzt-portal.de.

Höhe der Förderung

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken beträgt sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

Mehr dazu

Weitere Informationen, Berechnungs-Beispiele aus der Praxis oder auch Tipps für Antragsteller erhalten Sie hier. Die gesamte Richtlinie zum Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie hier.

Außerdem gibt es hier wichtige Fragen und Antworten rund um die Förderung mit „Digital Jetzt“, beispielsweise genauere Definitionen von Wertschöpfungsketten oder -netzwerken im Sinne des Programms.

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